AGB
Mietbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Mietvertrags. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
- Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom Gastgeber angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (Onlinebuchung, E-Mail) erfolgen. Sofern die Buchung des Gastes elektronisch erfolgt, wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
- Für den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages wird der ausgefertigte Vertrag unter Einschluss der Mietbedingungen durch den Gastgeber per Post oder E-Mail an den Gast versendet. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn ein Exemplar bis zum Ablauf der im Anschreiben genannten Frist (üblicherweise Versanddatum + 8 Tage) vom Mieter unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail beim Gastgeber eingeht. Die in dem Vertrag berechnete Anzahlung muss innerhalb von 10 Tagen geleistet werden. Der Mietvertrag und die Anzahlung werden dem Gast schriftlich bestätigt.
- Bei einer Onlinebuchung kommt der Mietvertrag unter Einschluss der Mietbedingungen dadurch zustande, dass in die Online-Eingabemaske der Internetseite die Gastbuchungsdaten eingegeben werden und mittels Mausklick die Buchung verbindlich bestätigt wird. Die in dem Vertrag berechnete Anzahlung muss innerhalb von 10 Tagen geleistet werden.
- Der Mietvertrag kommt darüber hinaus zustande, wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Bestätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch den Gastgeber rechtlich verbindlich.
- Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle Personen, welche in der Buchung mit aufgeführt werden. Er steht für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
- Falls der Gastgeber auf entsprechende Anfrage des Gastes keine verbindliche Buchungsbestätigung vornimmt, sondern dem Gast seinerseits ein verbindliches Angebot unterbreitet, so kommt der Vertrag rechtsverbindlich erst dann zustande, wenn dem Gastgeber die Annahmeerklärung des Gastes ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber hierfür gegebenenfalls im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht.
- Die Leistungen, die vom Gastgeber geschuldet werden, ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Internetseite des Gastgebers.
- Bei den Preisen, die auf der Internetseite angegeben werden, handelt es sich um Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beinhalten auch, soweit zwischen Gastgeber und Gast nichts anderes vereinbart ist, alle Nebenkosten.
- Etwas anderes gilt für die Entgelte für Leistungen, bei denen in der Buchungsgrundlage eine verbrauchsabhängige Abrechnung angegeben oder gesondert vereinbart ist sowie für Wahl- oder sonstige Zusatzleistungen. Diese können gesondert anfallen und ausgewiesen werden. Falls sich Gastgeber und Gast ausdrücklich über eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen geeinigt haben, deren Inanspruchnahme dem Gast freigestellt sind, dann sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
- Spätestens 10 Tage nach Buchungsbestätigung ist vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises zu leisten.
Der Restbetrag (Gesamtmietpreis abzüglich Anzahlung) muss bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn beim Gastgeber eingegangen sein. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 30 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsabschluss zu entrichten. - Gastgeber und Gast können eine Kaution in Höhe von 150 EUR als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbaren. Diese ist (sofern vereinbart) im Gesamtmietpreis bereits enthalten. Die Kaution ist nicht verzinslich. Nach Abreise und ordnungsgemäßem Verlassen des Mietobjekts überweist der Gastgeber die Kaution binnen 14 Tagen auf das Konto des Gastes zurück.
- Wenn die An- oder Restzahlung nicht rechtzeitig beim Gastgeber eingehen, behält sich der Gastgeber vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall ist der Gast zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Der Gast kann mit Rücktrittskosten entsprechend des § 6 belastet werden.
- Der Gastgeber stellt dem Gast das Mietobjekt am Anreisetag ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
- Der Gast hat das Mietobjekt am Tag der Abreise bis spätestens 11.00 Uhr zu räumen und in einem ordnungsgemäßen und besenreinen Zustand zu hinterlassen. Der Gast muss vor der Abreise das Geschirr spülen und die Papierkörbe und Mülleimer in die dafür vorgesehenen Behälter entleeren.
- Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Gast das Mietobjekt anhand der sich vor Ort befindlichen Inventarliste auf Vollständigkeit sowie auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen. Der Gast verpflichtet sich, spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Gastgeber etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel mitzuteilen.
- Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast, seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigen, sind sie dem Gastgeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
- Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden unverzüglich dem Gastgeber oder der von diesem benannten Kontaktperson anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
- Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
- Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
- Der Gast muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Gast diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Gastgeber dem Gast gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Gast mit Rücktrittskosten entsprechend des § 6 belastet werden.
- Die Gäste müssen gegenseitig und aufeinander Rücksicht nehmen. Sie müssen insbesondere störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, unterlassen.
- Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Bei Zuwiderhandlung ist der Gastgeber berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Mietobjekt räumen zu lassen. Die entstandenen Schäden (z. B. für Spezialreinigung etc.) werden dem Gast ohne Abzug in Rechnung gestellt.
- Haustiere sind im Mietobjekt nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Gastgeber berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Mietobjekt räumen zu lassen. Der Gast haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen.
- Sollte der Gast sich aus dem Mietobjekt ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür eine Fachfirma beauftragt werden, so trägt der Gast diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Gast trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer Schließanlage und der Schlüssel.
- Falls die gemietete Unterkunft einen Mangel aufweist, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, muss der Gast dem Gastgeber oder dessen Beauftragten diesen Mangel unverzüglich anzeigen. Das ermöglicht es dem Gastgeber, den oder die Mängel zu beseitigen. Für den Fall, dass der Gast diese Mitteilung unterlässt, hat er keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen.
- Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet sowohl den Gastgeber als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen. Das gilt unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gast kann grundsätzlich nicht einseitig kostenfrei von einer rechtsverbindlichen Buchung zurücktreten. Falls der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktritt, muss er (unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts) den vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis sowie die Entgelte für Zusatzleistungen an den Gastgeber zahlen. Der Gastgeber muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch gegenüber dem Gast anrechnen lassen.
- Für den Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Gastgeber.
- Im Falle des Rücktritts vom Mietvertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die beim Gastgeber bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: kostenfrei danach und bei Nichterscheinen: 90 % des Mietpreises - Der Gast ist berechtigt, gegenüber dem Gastgeber nachzuweisen, dass bei dem Gastgeber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Tritt der Gast vom Mietvertrag zurück, so kann er einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und Gastgeber bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Gastgeber muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen. Sofern ein Dritter in den Mietvertrag eintritt, so haften er und der bisherige Gast dem Gastgeber als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften dem Gastgeber gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
- Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch der Gastgeber für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Gastgeber nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich der Gastgeber das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, ggf. mit COVID-19-Zusatzversicherung, wird dem Gast empfohlen.
- Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
- Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
- Für den Gastgeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Gast (erhebliche Vertragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der Hausordnung durch den Gast vor. Dies berechtigt den Gastgeber nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Gastgeber den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.
- Für den Gast handelt es sich insbesondere dann um einen wichtigen Grund, wenn der Gastgeber dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts gewährt.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
Im Falle eines im Zeitraum der Buchung gültigen Beherbergungsverbots muss die Buchung durch den Gastgeber storniert werden. Dies ist für den Gast kostenfrei. Dieser erhält bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Wahlweise kann der Gast auch auf einen anderen verfügbaren Zeitraum umbuchen.
- Der Gastgeber haftet dem Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Gastgeber die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßen Zustand erhalten. Falls der Gast bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn, er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhanden Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.
- Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht.
- Für von dem Gast eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).
- Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
- Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.
- Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin.
Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Gastgebers gelten die einschlägigen Normen des BGB.
- Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
- Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Gastgeber ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
- Für Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.